Elternbeirat

Elternbeirat

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats werden in § 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg(SchG)festgelegt. Unsere Elternbeiratsvorsitzende ist Antje Reinicke.