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Beauftragte für Chancengleichheit


Der baden-württembergische Landtag hat am 5. Oktober 2005 das Chancengleichheitsgesetz erlassen, welches der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst dienen soll.

Folgende Ziele sollen mit diesem Gesetz erreicht werden:

  • Berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst.
  • Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen; Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen von Frauen in Bereichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind.
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.

An Schulen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes übernehmen die Beauftragte für Chancengleichheit und deren Stellvertreterin die Aufgabe, die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu unterstützen und dessen Einhaltung zu gewährleisten. Aus diesem Grunde nimmt die Beauftragte für Chancengleichheit an den wöchentlichen Sitzungen der erweiterten Schulleitung teil.

Die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit und deren Stellvertreterin erfolgt alle 5 Jahre.

Falls Sie Fragen, Anregungen oder Probleme bezüglich dieser Thematik haben, sprechen Sie uns gerne an und wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin.


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